top of page

Was sind die ersten Schritte?

Beim ersten Telefonat vereinbaren wir zeitnah ein vertrauliches, unverbindliches Erstgespräch, in dem Sie Ihr Anliegen schildern können und ich Ihnen meine Methoden erläutere. Darüber hinaus haben wir beide die Möglichkeit festzustellen, ob wir uns miteinander wohl fühlen. Für eine erfolgreiche Therapie ist eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Patient und Therapeut Voraussetzung.

Die darauf folgenden probatorischen Sitzungen dienen der Anamnese, der Diagnostik und der möglichen Therapieplanung. Wenn mir eine Therapie indiziert erscheint und Sie sich auch eine weitere Zusammenarbeit vorstellen können, wird die Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse beantragt. Wegen einer somatischen Abklärung müssen Sie davor einen Arzt Ihrer Wahl aufsuchen. 



Die Therapiesitzungen dauern 50 Minuten und finden in der Regel ein Mal wöchentlich statt. Einzelne Sitzungen können gegebenenfalls auch zusammen mit wichtigen Bezugspersonen, wie z.B. dem Partner, stattfinden.

Die Dauer der Behandlung richtet sich nach Ihren Beschwerden und den erzielten Fortschritten. Generell können durch verhaltenstherapeutische und emotionsfokussierte Strategien in relativ kurzer Zeit hilfreiche Veränderungen in Gang gesetzt werden. Eine Kurzzeittherapie dauert etwa 24 Sitzungen, eine Langzeittherapie etwa 60 Sitzungen.

Kosten und Abrechnung

Gesetzlich Versicherte
Bei gesetzlich versicherten Patienten, die in den letzten zwei Jahren keine Therapie in Anspruch genommen haben, ist die Kostenübernahme durch die Krankenkasse sicher, sofern eine entsprechende Indikationsstellung durch den Therapeuten/die Therapeutin gegeben ist. Innerhalb dieser Zweijahresfrist wird von der Krankenkasse die Stellungnahme eines Gutachters angefordert.   



Privatversicherung und Beihilfe

Die Kosten für eine Verhaltenstherapie werden in der Regel von den privaten Krankenversicherungen sowie Beihilfestellen erstattet. Im Einzelfall hängt die Kostenerstattung von dem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Es empfiehlt sich, vorab abzuklären, welche Übernahmebedingungen Ihre Krankenkasse für eine psychotherapeutische Behandlung (in diesem Fall Verhaltenstherapie) stellt. Meine Vergütung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).



Selbstzahler
Die Kosten einer Pessotherapie werden von den Krankenkassen nicht erstattet und müssen selbst getragen werden. Neben der Einzeltherapie biete ich eine fortlaufende Gruppe an, 3 Stunden, 14-tägig.

bottom of page